Zufahrt zur Rheinbrücke Obwohl der Gemeinderat von Eglisau über die möglichen Varianten informiert ist, dürfen diese noch nicht publiziert werden.
Der Kanton übt sich in Schweigen, wenn es um die Umfahrung Eglisau geht: Eine Machbarkeitsstudie über die Zufahrten der geplanten Calatrava-Brücke über den Rhein wurde kürzlich erarbeitet, allerdings noch nicht publiziert. Die Studie wurde der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Prüfung überwiesen.
Vier Varianten wurden im Rahmen der Studie geprüft. Diese will der Kanton aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorstellen. «Das gesamte Projekt liegt in einem Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) eingetragen ist», erklärt Lucia Frei vom Amt für Mobilität. «Für die Schlussfolgerungen benötigen wir zwingend das Gutachten der ENHK, da BLN-Gebiete grundsätzlich vor Veränderungen und Eingriffen geschützt sind.» Laut Frei ist dieses Vorgehen üblich: «In der Regel informiert der Kanton erst nach Abschluss eines Verfahrensschritts über die Resultate.»
Keine unnötige Diskussion
«Ich kann diese Vorgehensweise nachvollziehen», sagt Peter Bär, Gemeindepräsident von Eglisau. Ursprünglich hatte das Amt für Mobilität, welches federführend bei der Umfahrung Eglisau ist, eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Das Gutachten der ENHK wird nun Varianten identifizieren, die im Konflikt mit dem Natur- oder dem Heimatschutz stehen, ohne dass diese in der Öffentlichkeit unnötig diskutiert werden.
Bereits die Rheinbrücke musste viele Anforderungen des Landschaftsschutzes erfüllen. Die Anschlussbauwerke im Norden und Süden sind nun noch eine ganze Nummer grösser: «Die Brücke macht ja weniger als 10 Prozent der Kosten des Gesamtprojekts aus», erklärt Bär. «Diese muss auch an das bestehende Strassennetz angeschlossen werden, und da gibt es etliche Varianten, wie dies bewerkstelligt werden kann.» Beispielsweise könnte im Süden eine Strasse entweder um den Laubberg herum oder durch einen Tunnel führen.
Wie diese Prüfung die vier Varianten beeinflussen könnte, lässt sich noch nicht sagen. Ein negatives Gutachten des ENHK sei nicht mit einer Abweisung gleichzustellen, erklärt Frei. Aber: «Die ENHK beurteilt die Projekte nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung der Schutzziele des BLN-Gebiets. Es besteht bei negativ beurteilten Varianten jedoch ein sehr hohes Risiko, dass sie bei Rekursverfahren durch ein Gericht abgewiesen werden.» Der Kanton wird die Öffentlichkeit über die Varianten informieren, sobald das Gutachten vorliegt und Schlüsse daraus gezogen werden können. Dies könnte auch in einer Informationsveranstaltung erfolgen.
Mangelnde Kommunikation
Obwohl die Ergebnisse der Studie bis auf weiteres unter Verschluss bleiben, tappen die Gemeindebehörden nicht im Dunkeln: Bär war selbst Teil des Projektteams zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie und hat deshalb Einsicht in die Dokumente. «Die Machbarkeitsstudie liegt mir vor und wurde für die Formulierung einer Stellungnahme im Gemeinderat diskutiert.» Zwischen Gemeinde und Kanton gab es jedoch unterschiedliche Meinungen darüber, wie der Stand der Arbeiten gegen aussen kommuniziert werden soll. «Ich hatte Mühe damit, dass seitens des federführenden Kantons nichts gesagt wird.» Letztlich konnte man sich darauf einigen, dass die Gemeinde ihre Bevölkerung darüber informieren darf, weshalb die Studie noch nicht publiziert wird.
Wie lange es dauere, bis die Umfahrung konkret werde, sei ebenfalls noch nicht absehbar. «Das Projekt beinhaltet im heutigen Planungsstand noch zu viele Abhängigkeiten und spezielle Herausforderungen für eine genaue Zeitangabe», sagt Frei. Die Projektierung für eine Kreditvorlage benötige aber eine bewilligungsfähige Lösung, und für diese sei das Gutachten der ENHK zwingend erforderlich. (abz)