Öffentliche Auflage Vorprojekt „Iight“ Umfahrung EgIisau: StelIungnahme im Rahmen von §§ 12 und 13 Strassengesetz

  •  21.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren

Unser Verein – ein Zusammenschluss von Einwohnern Eglisaus und Umgebung sowie den Gemeindebehörden nördlich Bülachs – wurde 2009 gegründet und tritt für eine rasche Realisierung der Umfahrung Eglisaus ein. Das Eglisauer Verkehrsproblem ist seit nun mehreren Jahrzehnten notorisch und bedarf keiner weiteren Begründung. Mit dem Bau und der lnbetriebnahme des Ausbaus der Hauptstrasse Nr. 4 im Hardwald und des Kreisels Chrüzstrasse (Glattfelden) wird sich die Situation auf dieser wichtigen kantonalen Nord-Süd-Achse noch weiter verschärfen. Umso wichtiger und dringender wird die Realisierung der Umfahrung Eglisau.

Vor diesem Hintergrund und nach Einsicht in die aufliegenden Akten begrüssen und unterstützen wir die vorliegende Lösung. Sie ist technisch machbar, finanziell (wahrscheinlich) tragbar und in einer umfassenden ökologischen Beurteilung vertretbar.

Die folgenden Ausführungen sollen dazu beitragen, die politische Akzeptanz des Projekts zu erhöhen und auf allfällige Kritik- und Konfliktpunkte aufmerksam zu machen.
Wir folgen der Systematik der aufliegenden Akten. Wo nicht anders vermerkt, teilen wir die in
den Unterlagen getroffenen Feststellungen und Einschätzungen.

Technischer Bericht

Variantenentwicklung / Linienführung (Kapitel 3)
Wir sehen die gewählte Linienführung als Bestvariante und unterstützen diese Lösung ausdrücklich. Gleichwohl wird in Teilen der Bevölkerung die Frage gestellt, warum im Süden eine
Zufahrt durch den Laubberg, beginnend ab der Autobahn Glattfelden nicht in Frage kommt
(ungefähr im Sinne der Varianten 5 und 27). lm Hinblick auf die künftige Diskussion bedarf es
seitens des Kantons einer abschliessenden Begründung, warum die Durchbohrung des Laubbergs nicht in Frage kommt, so wie dies im Bericht zu den zahlreichen anderen Varianten zu
lesen ist.

Verkehrliche Dimensionierung (Kapitel 4.1 in Verbindung mit Bericht 7)
Gegen die Umfahrung Eglisau dürfte, wie bei praktisch allen Strassenvorhaben, ins Feld geführt werden, a) es würden Kapazitäten erhöht, was b) Mehrverkehr zur Folge habe. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Umfahrung praktisch von Anfang an ihre Kapazitätsgrenze erreicht haben wird (23’400 Fahrzeuge pro Werktag) und dass die Umfahrung per Saldo keinen Mehrverkehr generieren wird. Auf der anderen Seite wird der Verkehr auf der Ortsdurchfahrt um 75 bis 85% entlastet. Wir begrüssen diese Feststellungen sehr. Erfahrungsgemäss werden aber im politischen Prozess die Parameter, die solchen Prognosen zugrunde liegen, in Frage gestellt. Es wäre hilfreich, in einem nächsten Schritt die Sensitivitäten bzw. Bandbreiten offenzulegen, die den Prognosen bzw. obiger Schlussfolgerung zugrunde liegen.

Anschlüsse (Kapitel 4.2)
Wir begrüssen ausdrücklich die vorgeschlagene Lösung mit dem Halbanschluss Eglisau Süd und dem Vollanschluss Nord, bestehend aus den beiden Anschlüssen Hüntwangen und Eglisau Nord. Wir erachten die Vorschläge als zweckmässig, gewährleisten sie doch einen optimalen Verkehrsfluss bei minimalem Landerwerb.

Koordination mit dem Projekt Ortsdurchfahrt, insbesondere beim Anschluss Nord (Kapitel 5.3.4)
lm Abschnitt (5.2.4 Anschluss Eglisau Nord> wird beiläufig ausgeführt, dass eine <vertiefte
Untersuchung (..) unter Abstimmung mit dem Projekt Umgestaltung Ortsdurchfahrt Eglisau (,,)
in den nächsten Projektphasen
> erfolgen soll.

Für uns ist vor allem die inhaltliche Abstimmung zwischen beiden Projekten von zentraler Bedeutung (vgl. auch unser Schreiben vom 16. Februar 2O23 im Rahmen der öffentlichen Auflage des Projekts Umgestaltung Ortsdurchfahrt). Beide Projekte sind aus einer gesamtheitlichen Betrachtung zu entwickeln. Sie dürfen sich nicht gegenseitig negativ präjudizieren. lnsbesondere darf die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt nicht zu einer Situation führen, die für die Realisierung der Umfahrung nachteilig ist. Diese Anforderung muss sich wie ein roter Faden durch beide Projekte durchziehen.

Geschwindigkeiten (Kapitel 5.2.1)
Wir beurteilen die vorgesehenen Höchstgeschwindigkeiten (grundsätzlich 80 km/h auf der Umfahrungsstrasse) als zweckmässig

Bericht zu den Umweltauswirkungen

Luft (Kapitel 5.2)
Wir bezweifeln die Prognose (S. 27), dass die Umfahrung die Schadstoffemissionen auf dem
gesamten Gemeindegebiet um 14 bis 17% erhöht, nachdem an anderer Stelle festgestellt worden war, dass die Umfahrung keine bedeutenden, neuen Verkehrskapazitäten schafft. Tatsache ist jedenfalls, dass im eigentlichen Siedlungsgebiet die lmmissionen als Folge der Umfahrung markant abnehmen werden – dies gilt es im Verlauf des weiteren Prozesses klar herauszustreichen. Festzuhalten ist ausserdem, dass die technische Entwicklung sowohl beim MIV als auch im Strassen-Güterverkehr (v.a. dank Batterieantriebe, H2 und synFuels sowie weiteren Effizienz-Massnahmen) auch in den kommenden Jahren zu einer markanten Reduktion
der Luftschadstoffe führen werden (vgl. dazu auch die Grafik, S. 31).

Landschafts- und Ortsbild (Kapitel 5.12)
Wir beurteilen diesen Abschnitt, in welchem es um die Vereinbarkeit des Projekts mit den Bundesinventaren geht, als für die Machbarkeit des Projekts hochrelevant. Wir können der präsentierten Auslegeordnung zwar folgen, vermissen aber konkrete Hinweise, wie die Güterabwägung (gemäss Abbildung 22,5.69) vorgenommen werden könnte bzw. welche konkreten Kompensationsmassnahmen im Bereich Natur und Landschaft getroffen werden müssen, um das politische und rechtliche Risiko zu vermindern. Der Hinweis auf die im Gebiet Wölfishalde verfügbaren Flächen genügt nicht. lm Rahmen der Güterabwägung ist z.B. deutlich zu machen, dass die beiden heute schützenswerten Brücken ebenso von Menschenhand gestaltet wurden wie die Rheinlandschaft als Folge der Wasserkraftnutzung im Kraftwerk Eglisau Rheinsfelden. lm Rahmen einer Güterabwägung ist ferner der zwischen den ISOS Schutzzielen, die durch die Umfahrung und den BLN-Zielen zu diskutieren. Bei letzteren fällt zudem auf (Ziff. 3.1 bis 3.17, S. 71f.), dass keines dieser Ziele durch die Rheinbrücke und die Zufahrten ernsthaft und dauernd beeinträchtigt wird. Letztlich richtet sich die Kritik der ENHK gegen die Brücke <an sich>: ihre letzte Stellungnahme aus dem Jahre 2021 setzt sich mit der Vereinbarkeit der im BLN-Inventar für die Rheinlandschaft definierten Schutzziele mit dem Umfahrungsprojekt nicht substanziert auseinander, unterschlägt die dank der Umfahrung erreichbaren Aufwertungsgewinne innerhalb des BLN- und ISOS-Gebiets (insbesondere im engeren Siedlungsraum Eglisaus) und enthält überhaupt keine stringente Begründung für die kritisch-ablehnende Haltung der ENHK. Auf der anderen Seite vermissen wir in diesem Kapitel (bzw. auch anderswo) die übergeordneten, <nationalen> Argumente pro Umfahrung, wie sie im RRB 885 vom 15. Juni 2022 enthalten waren, und die für die Güterabwägung mitentscheidend sein werden. Spätestens bis zum Schluss des nächsten Verfahrensschritts muss in diesen Punkten Klarheit geschaffen werden und ein solides politisches und rechtliches Argumentarium ausgearbeitet werden.

Bericht flankierende Massnahmen Ortsdurchfahrt

Die Gesamtheit der vorgeschlagenen Massnahmen (Tempo 30 auf der Zürcher- und der
Schaffhauserstrasse, Begegnungszone mit Tempo 20 auf der Rheinbrücke, Rückbauten von
Passerellen und Lärmschutzwänden verbunden mit der Neugestaltung des Strassenraums)
erachten wir als zielführend und als taugliche Diskussionsgrundlage für den künftigen kommunalen (und kantonalen) Entscheidungsprozess. Die aus der Umfahrung resultierenden Vorteile für die Entwicklung der BLN- und ISOS-geschützten Gemeinde Eglisau sind deutlich hervorzuheben, vor allem auch, wie oben erwähnt, im Rahmen der Gesamt-Güterabwägung.

Weitere Dossier-Unterlagen

Keine Bemerkungen

Wir danken lhnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen lhnen für
Rückfragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Verein Umfahrung Eglisau (VUE)

Dr. Rolf Hartl
Präsident

Lucas Müller
Sekretär

Umfahrung Eglisau: Planauflage des Vorprojekts Light startet am 26. Januar

  •  20.12.2023
  •  Dossier: Umfahrung

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG führt das Tiefbauamt Kanton Zürich eine Planauflage des Projekts Umfahrung Eglisau inkl. flankierende Massnahmen (FlaMa) in den Gemeinden Eglisau, Hüntwangen und Glattfelden durch.

Die Umfahrung Eglisau soll die betroffene Bevölkerung vom Durchgangsverkehr entlasten. Weiter soll sie das Rafzerfeld besser an den Wirtschaftsraum Zürich anbinden. Die Umfahrung Eglisau verläuft, ausgehend von der Zürcherstrasse (südlich von Seglingen) durch den rund 2 km langen Laubbergtunnel, über eine 470 m lange Rheinbrücke (ca. 650 m westlich des Eisenbahnviadukts), durch den 570 m langen Chüesetzitunnel sowie durch eine ca. 220 m lange Unterführung zwischen den Halbanschlüssen Hüntwangen und Eglisau Nord beidseits der Bahnlinie. Kurze offene Strassenabschnitte verbinden die Umfahrung zu einer Gesamtlänge von ca. 4.7 km. Flankierende Massnahmen auf der Ortsdurchfahrt stellen die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Umfahrung sicher.

Auflage
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Website des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen. Diese liegen vom 26. Januar bis am 15. März 2024 auf den Gemeindeverwaltungen Eglisau, Glattfelden und Hüntwangen auf.

Einwendungen und Anregungen
Einwendungen und Anregungen zum Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können von Freitag, 29. Dezember 2023 bis Freitag, 15. März 2024 schriftlich an die Gemeinde Eglisau, Glattfelden oder Hüntwangen zuhanden des Kantons Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, eingereicht werden. Für Eglisauerinnen und Eglisauer heisst das an: info@eglisau.ch oder Gemeinde Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Live-Stream auf Youtube am 23. Januar 
Da dieses Projekt die Bevölkerung weit über Eglisau hinaus interessiert und Projektpläne oft kompliziert sind, erläutern die Verantwortlichen des Kantons das Strassenprojekt in einem Youtube-Livestream, welcher am Dienstag, 23. Januar, 20.00 bis ca. 21.15 Uhr, übertragen wird. Den Link zum Live-Stream werden Sie auf der Website des Kantons Zürich finden www.zh.ch/strassenprojekte, Rubrik «Umfahrung Eglisau», oder auf www.eglisau.ch (Banner auf der Website). Während der Live-Übertragung können Sie über die Website www.menti.com Ihre Fragen stellen. Der dazu benötigte Code wird am Tag des Livestreams ebenfalls auf den erwähnten Websites publiziert und beim Livestream kommuniziert. Auf den Websites wird danach auch die Aufzeichnung des Livestreams abrufbar sein.

Regierungsrat macht bei Umfahrung Eglisau vorwärts

Der Regierungsrat ist im Projekt für die Umfahrung Eglisau einen entscheidenden Schritt weiter. Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion hat er eine Machbarkeitsstudie für die ganze Umfahrungsstrecke verabschiedet, nachdem 2020 der Brückenentwurf des spanisch-schweizerischen Architekten und Bauingenieurs Santiago Calatrava den Wettbewerb für sich entscheiden konnte. Der Regierungsrat beauftragt nun die Baudirektion, zuhanden des Kantonsrates auf der Basis der Studie eine Kreditvorlage auszuarbeiten.

Besser, schöner, schonender und trotzdem bezahlbar…

Carmen Walker Späh, Volkswirtschaftsdirektorin

Die Medienkonferenz sehen Sie hier:

Regierungsrat macht bei Umfahrung Eglisau vorwärts | Kanton Zürich (zh.ch)

Mit der neuen Umfahrungsstrasse sollen die Ortsdurchfahrten des historischen Städtchens Eglisau und von Seglingen vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) hatten in einem 2015 erstellten Gutachten eine unterirdische Variante für die Umfahrung präferiert, da diese die lokalen Schutzobjekte am wenigsten beeinträchtigt. Eine ebenfalls die Schutzziele respektierende oberirdische Lösung wurde aber nicht ausgeschlossen. Eine komplett unterirdische Lösung hat der Regierungsrat geprüft, aber aufgrund der sehr hohen Erstellungs- und Betriebskosten als nicht finanzierbar eingestuft.

Daraufhin führte die Volkswirtschaftsdirektion einen anonymen Architekturwettbewerb durch, aus dem 2020 für die erforderliche Brücke über den Rhein der Entwurf von Santiago Calatrava siegreich hervorging. Beim Brückenprojekt überzeugten die elegante und doch zurückhaltende Erscheinung sowie die grosse Rücksichtnahme auf die Umgebung und die schutzwürdige Landschaft.

Anschlussbauwerke weitgehend unterirdisch

Nach dem Wettbewerb galt es, die Anschlüsse des Brückenbauwerks an das bestehende Strassennetz zu erarbeiten. Neben den Landschaftseingriffen waren hierbei die Einbettung ins Siedlungsgebiet und der optimale Lärmschutz die Herausforderungen. Die ebenfalls mit dem Team um Santiago Calatrava erarbeitete Bestlösung verläuft weitgehend unterirdisch, so dass lediglich die Rheinquerung mit der Vorlandbrücke zu Tage tritt. Damit verlaufen ca. zwei Drittel der Gesamtstrecke der Umfahrungsstrasse unter dem Boden. Die Kosten betragen entsprechend den aktuellen Schätzungen rund 275 Millionen Franken (Kostengenauigkeit +/- 30 Prozent).

Nächste Schritte: Kreditvorlage zuhanden Kantonsrat

Der Regierungsrat ist damit im bedeutenden Projekt für die Umfahrung Eglisau einen entscheidenden Schritt weiter. Er ist sich bewusst, dass aufgrund der hohen Anforderungen, wie sie auch seitens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission formuliert wurden, noch viele Hürden zu überwinden sind. Der Regierungsrat erteilt nun der Baudirektion den Auftrag, auf der Grundlage des Siegerprojekts des Brückenwettbewerbs und der Studie zu den Anschlusstrecken eine Kreditvorlage zuhanden des Kantonsrats auszuarbeiten. Da das Projekt ausserhalb der im Richtplan eingetragenen Linienführung liegt, wird die Volkswirtschaftsdirektion im Rahmen der nächsten ordentlichen Revision des kantonalen Richtplans entsprechend den Erkenntnissen aus der Machbarkeitsstudie eine Anpassung des Eintrags vorschlagen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie mit unterirdischen Anschlusstrecken und einem architektonisch herausragenden Brückenbauwerk eine umweltschonende und finanzierbare Variante gefunden wurde, welche die verkehrliche Problemsituation in Eglisau lösen kann.

>Regierungsrat, 24.6.2022

Umfahrung Eglisau: Aktueller Stand

Der Kanton leitet die Machbarkeitsstudie zu den Anschlussstrecken an die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) weiter und publiziert die Studie vorerst nicht.

Im März 2019 hatte die Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich, Carmen Walker Späh, einen Brückenwettbewerb lanciert. Im Rahmen eines Wettbewerbes sollten Lösungsvorschläge für eine Brücke der Umfahrungsstrasse über den Rhein ausgearbeitet werden, die den vielen Anforderungen des Landschaftsschutzes gerecht werden. Am 30. April 2020 wurde das Siegerprojekt des Brückenwettbewerbs an einer Medienkonferenz der Volkswirtschaftsdirektion vorgestellt. Es stammt aus der Feder des spanisch-schweizerischen Architekten Santiago Calatrava.

Die Umfahrung Eglisau besteht ja nicht nur aus einer Brücke über den Rhein. Diese muss mit Anschlussbauwerken an den Kreisel beim Hardwald und an den nördlichen Dorfrand von Eglisau angebunden werden. Für diese Anschlussstrecken nördlich und südlich des Rheins wurden nach dem Brückenwettbewerb in einer Machbarkeitsstudie verschiedene Varianten erarbeitet. Im Projektteam waren u.a. auch die beiden Gemeindepräsidenten von Eglisau und Hüntwangen vertreten.

Die Volkswirtschaftsdirektion hat nun entschieden, dass die Machbarkeitsstudie zu den Anschlussstrecken noch vor den Sommerferien an die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) weitergeleitet wird. Die ENHK ist eine unabhängige Kommission des Bundes, die Gutachten und Stellungnahmen zu Handen von Behörden und Gerichten verfasst. Sie wird sich in einem Gutachten zur vorliegenden Projektstudie der Umfahrung Eglisau (Brücke und Anschlussstrecken) äussern.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie verbleiben solange in der Volkswirtschaftsdirektion, die Studie wird vorläufig nicht publiziert.

> Peter Bär, Gemeindepräsident, 28.6.2021


Projekt Umfahrung Eglisau im Überblick

Die historische Rheinbrücke bei Eglisau ist seit vielen Jahren ein verkehrstechnisches Nadelöhr auf der Strecke Flughafen – Bülach –Rafzerfeld – Schaffhausen. Mit täglich 22‘000 Fahrzeugen wird das schmucke Städtchen am Rhein von einer Verkehrslawine erdrückt, die grösser ist als der durchschnittliche Tagesverkehr auf der Gotthardautobahn. Besonders gefährlich und nachteilig ist der hohe Lastwagenanteil von 10%, bedingt vor allem durch Kies- und Deponietransporte.

Eine ETH-Studie sowie Prognosen der kantonalen Verwaltung zeigen klar, dass die Stauzeiten auf der hoffnungslos überlasteten Kantonsstrasse in den nächsten Jahren weiter zunehmen werden – eine unerträgliche Situation für Eglisau, die Rafzerfelder Gemeinden, die vom Rest des Kantons Zürich buchstäblich abgeschnitten werden sowie für den Grossraum Bülach.


Umfahrung Eglisau: Neuer Anlauf im 2019!

Ein erstes Umfahrungsprojekt mit einer Hochbrücke über den Rhein wurde 1985 vom Zürcher Stimmvolk abgelehnt, siehe Umfahrung Eglisau, eine bewegte Vorgeschichte. Bereits 1988 nahm der Kanton Zürich eine Rheinquerung für eine künftige Umfahrung in den Verkehrsrichtplan auf. Eine Motion von Unterländer Kantonsräten unter der Führung von Werner Scherrer (Bülach, FDP) forderte 2009 die Umsetzung der „Richtplanvariante“ für die Umfahrung Eglisau, kombiniert mit dem Ausbau der Hardwald-Strecke und des Kreisels Chrüzacher. 2012 wurde die Motion im Kantonsrat mit grosser Mehrheit überwiesen und der Regierungsrat beauftragt, eine Kreditvorlage auszuarbeiten.

Unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die vielfältigen Schutzbedürfnisse (Lärm, Ortsbild, Natur und Umwelt) und der flankierenden Massnahmen wird der Bau der Umfahrung Eglisau – je nach gewählter Linienführung – mehrere hundert Millionen Franken kosten, ein Jahrhundertprojekt für das Unterland. Regierungsrat Ernst Stocker hielt im Februar 2014 fest, dass ein derartiges Projekt finanzierbar sei und der Regierungsrat die Umfahrung als notwendig erachte.

Nach einem negativen Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Bewilligungsfähigkeit der „Richtplanvariante“ für die Umfahrung Eglisau ist nun offen, inwiefern der Kanton Zürich die Projektierung fortsetzt. Siehe dazu: Die Bevölkerung im Unterland soll erneut ihrem Schicksal überlassen werden.

Nach mehreren Jahren der Ruhe um das Projekt will der Kanton 2019 einen Wettbewerb über Lage und Gestaltung der Rheinbrücke durchführen. Die Gemeinde Eglisau war in der Wettbewerbsjury vertreten. Am 30. April 2020 präsentiert Regierungsrätin Carmen Walker Späh das Siegerprojekt. Es stammt aus der Feder des spanisch-schweizerischen Architekten und Bauingenieurs Santiago Calatrava.


Umfahrung als Chance: mehr Lebensqualität für alle

Die Umfahrung Eglisau ist eine grosse Chance für die Aufwertung der Lebensqualität im Zürcher Unterland. Sie entlastet die Region vom täglichen Verkehrschaos zwischen Bülach und dem Rafzerfeld und hat das Potenzial, das historische Städtchen am Rhein zu neuem Leben zu erwecken: als touristischer Anziehungspunkt und Naherholungsgebiet sowie als Begegnungsort mit vielen kulturellen Aktivitäten für die ganze Region. Ohne dauerhafte Entlastung vom Durchgangsverkehr droht eine schleichende Entwertung: Dorfmärkte verschwinden, Einkaufszentren wuchern an der Peripherie und produzieren noch mehr Verkehr.

Auch die IG Lebenswertes Unterland unterstützt den Schutz des Landschaftsbildes. Doch was nützt er, wenn Lastwagen und Dauerstau die Besucher fernhalten, das Gewerbe behindern und die ganze Region blockieren?


ETH-Studie zur Umfahrung Eglisau

„Es gibt wohl im ganzen Kanton Zürich kaum eine Gemeinde der Grösse von Eglisau mit derart hoher Belastung auf einer Ortsdurchfahrt“, lautet das Fazit einer ETH-Studie aus dem Jahr 2011. Sie zeigt klar, dass die Kapazitätsgrenze der Durchgangsstrasse in Eglisau in den Spitzenzeiten überschritten ist. Die Folge davon ist der tägliche Stau im Unterland zwischen Bülach und Eglisau. Besonders belastend für Eglisau ist der hohe LKW-Anteil am Transitverkehr, bedingt u.a. durch Kies- und Deponietransporte vom und ins Rafzerfeld und in den süddeutschen Raum.

Die ETH-Studie prognostiziert ein weiteres Verkehrswachstum bis 2030, sowohl in der Ortsdurchfahrt Eglisau wie auch im Kreisel Chrüzacher nördlich von Bülach. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Dauerstaus betragen heute rund 15 Millionen Franken jährlich, bis 2030 steigen sie gemäss der Studie auf rund 20 Millionen Franken. Nicht zuletzt macht die Studie deutlich, dass das Zürcher Unterland eine Gesamtlösung braucht, welche den Ausbau des Streckenabschnitts im Hardwald, des Kreisels Chrüzstrasse sowie die Umfahrung Eglisau umfasst. Werden nur einzelne Teile des Gesamtpakets verbessert, verschlechtern sich die Bedingungen andernorts.


Umfahrung Eglisau – eine bewegte Vorgeschichte

2019  Regierungsrätin Carmen Walker Späh kündet im „ACS-Magazin“ die Durchführung eines Wettbewerbs unter Brückeningenieuren zwecks Erarbeitung einer gestalterisch und technisch machbaren Rheinbrücke an. Mit dem Ergebnis dieses Wettbewerbs ist in der zweiten Hälfte 2019 zu rechnen.
2014Regierungsrat Ernst Stocker bekräftigt an einer Informationsveranstaltung vom 9. Februar in Eglisau, dass die Umfahrung Eglisau finanzierbar und notwendig sei.
2014Der Regierungsrat empfiehlt aufgrund des Gutachtens der ENHK am 30. Januar, die Motion für die Projektierung der Umfahrung Eglisau als nicht erfüllbar abzuschreiben. Der Autobahnzusammenschluss Bülach – Glattfelden durch den Ausbau im Hardwald und des Kreisels «Chrüzstrasse» soll jedoch vorangetrieben werden.
2013Grüne und Grünliberale verlangen am 16. Dezember in zwei Anträgen im Kantonsrat, die Projektierungskosten für die Umfahrung Eglisau, den Ausbau des Kreisels Chrüzstrasse sowie für den Streckenabschnitts im Hardwald zu streichen. Mit 134:40 Stimmen hält der Kantonsrat an der Projektierung der Umfahrung Eglisau fest.

Ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hält fest, dass die Rheinbrücke das BLN Schutzobjekt Hochrhein-Bodensee durchquert und eine „schwere Beeinträchtigung“ des Landschaftsbildes darstellt. Eine Realisierung der Umfahrung Eglisau an der im Richtplan vorgesehenen Stelle sei deshalb nicht bewilligungsfähig.
2012Der Kantonsrat beschliesst am 20. August mit 136:38 Stimmen, die Motion für die Umfahrung Eglisau zu überweisen. Das Geschäft geht an den Regierungsrat zu Ausarbeitung einer Vorlage mit Bericht und Antrag innert dreier Jahre (plus 1 Jahr).
2010Am 18. März 2010 reicht Hans Fehr (SVP/ZH) eine dringliche Anfrage an den Bundesrat ein: „Aufnahme der Umfahrung Eglisau ins Nationalstrassennetz“

Antwort Bundesrat im Mai: Die Umfahrung Eglisau erfüllt die Kriterien für eine Verbindung von nationaler Bedeutung nicht. Somit sieht der Bundesrat keinen Grund, eine Aufnahme ins Nationalstrassennetz weiterzuverfolgen.
2009Die Unterschriften werden am 23. Februar 2009 in Zürich an die Kantonsratspräsidentin Regula Thalmann, und die Volkswirtschaftsdirektorin, Regierungsrätin Rita Fuhrer, übergeben. Am gleichen Tag reichen Werner Scherrer (Bülach, FDP), Matthias Hauser (Hüntwangen, SVP) und Corinne Thomet (Kloten, CVP) zwei Motionen ein, die inhaltlich die Ideen der Petition aufnehmen.

Gründung des Vereins Umfahrung Eglisau mit dem Ziel, die Ideen der Petition voranzutreiben.
2008In knapp drei Monaten unterschreiben 7445 Personen die vom Gewerbeverein Bülach initiierte Petition „Umfahrung Eglisau“.
2002Beschluss im Kantonsrat am 24. Juni: Die Behördeninitiative von Eglisau wird nicht definitiv unterstützt.
2001Der Regierungsrat bittet mit Beschluss vom 11. April 2001 um eine Fristerstreckung für Berichterstattung und Antragstellung zur Behördeninitiative «Bau der Umfahrung Eglisau». Der Kantonsrat stimmt der Fristerstreckung am 20. August 2001 zu.

Stellungnahme Regierungsrat zur Vorlage 12. September: Das Projekt ist vorläufig nicht finanzierbar. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Behördeninitiative für die Umfahrung nicht definitiv zu unterstützen.
1999Der Gemeinderat Eglisau reicht am 14. September eine Behördeninitiative ein. Der Kantonsrat unterstützt sie am 20. Dezember vorläufig mit 107 Ja-Stimmen.
1996Antwort Regierungsrat Hans Hofmann (SVP): Das Problem ist erkannt, aber der Antrag „Motion abschreiben“ erfolgt nun aus rein finanziellen Überlegungen.

Die Motion wird am 26. August mit 88 zu 64 Stimmen abgeschrieben.
1993Am 18. Januar überweist der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zu Bericht und Antrag.
1991Am 2. September 1991 reichen Hans Fehr (SVP, Eglisau) und Hans Rutschmann (SVP, Rafz) eine neue Motion für die Umfahrung Eglisau ein. Der Regierungsrat beantragt im November, die Motion nicht zu überweisen.
1988Die Umfahrung Eglisau wird in den kantonalen Verkehrsrichtplan aufgenommen.
1985Die Zürcher Stimmbevölkerung lehnt an der Abstimmung vom 10. März 1985 den Bau der Umfahrung Eglisau mit 204’013 Nein- (71 Prozent) gegen 83’700 Ja-Stimmen deutlich ab. Damit findet das erste Umfahrungsprojekt ein jähes Ende.