Mit der Umfahrung Eglisau möchte der Regierungsrat die betroffene Bevölkerung vom Durchgangsverkehr entlasten. Im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion soll in einem Konkurrenzverfahren ein wirkungsvolles und bewilligungsfähiges Brückenprojekt erarbeitet werden.
Mehr als 22‘000 Fahrzeuge pro Tag, überdurchschnittlich viele Lastwagen und tägliche Staus: Die Ortsdurchfahrt von Eglisau ist seit Jahrzehnten übermässigen Belastungen ausgesetzt. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh und dem Amt für Verkehr ist es deshalb ein grosses Anliegen, die Gemeinde in absehbarer Zeit mittels einer Umfahrung zu entlasten. Sie haben deshalb ein Wettbewerbsverfahren erarbeitet, das die Lösungssuche vorantreiben soll.
Vorbild Grüningen
Das Vorhaben berührt verschiedene bundesrechtlich geschützte Objekte, insbesondere die Flusslandschaft des Rheins sowie das kantonal geschützte Eisenbahnviadukt. Dadurch entsteht ein Planungsraum, der wenig Spielraum lässt. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) kamen 2015 in einem gemeinsamen Gutachten zum Schluss, dass die bis anhin ausgearbeiteten Varianten als schwerwiegende Beeinträchtigung der Schutzobjekte einzustufen seien. Allerdings schliessen sie eine verträglichere Lösung nicht kategorisch aus.
Der Regierungsrat hat daraufhin beschlossen, eine Umfahrung mit einer weiteren oberirdischen Rheinquerung weiterzuverfolgen. Die Volkswirtschaftsdirektion möchte die Lösungssuche mithilfe eines Wettbewerbsverfahrens beschleunigen. Wegweisend hierfür sind die positiven Erfahrungen in Grüningen, wo mit einem Studienauftrag in einem ähnlich komplexen Umfeld ein vielversprechendes Umfahrungsprojekt gefunden werden konnte.
Juryentscheid noch 2019
Unter Leitung des kantonalen Amts für Verkehr wird in den kommenden Monaten ein Brückenwettbewerb durchgeführt, zu dem nach einer Präqualifikation drei bis fünf Teams aufgrund ihrer Projektkonzepte und Erfahrungen aus vergleichbaren Referenzprojekten zugelassen werden. Die Anforderungen an die Qualifikationen der teilnahmeberechtigten Projektteams sind bewusst so definiert, dass auch jüngeren Teams eine Teilnahme möglich ist. Kern der Aufgabe ist es, einen Lösungsansatz zu finden, der die Schwere der Eingriffe in Bezug auf die Schutzziele so weit wie möglich reduziert. Gleichzeitig sollen der verkehrliche Nutzen eines solchen Projekts möglichst hoch und die Kosten verhältnismässig sein.
Der Wettbewerb wird durch ein Beurteilungsgremium begleitet. Dieses besteht aus einer stimmberechtigten Jury und beratenden Mitgliedern. Darin vertreten sind die relevanten kantonalen Fachstellen, externe Expertinnen und Experten des Brückenbaus und der Architektur sowie Vertreterinnen und Vertreter der Standortgemeinde. Die Gemeinde Eglisau begrüsst dieses Vorgehen und hat Gemeindepräsident Peter Bär als Mitglied der Wettbewerbsjury bestätigt. Der Entscheid der Jury ist für den Herbst 2019 vorgesehen.
(Medienmitteilung des Amts für Verkehr)